Dirk Spiegel ordnet ein: Sind Ihre Kryptoaktivitäten FINMA-tauglich?

Mit dem FINMA-Rundschreiben 2026/1 macht die Aufsicht klar: Krypto ist kein Experimentierfeld mehr. Custody, Governance und Verantwortung stehen im Zentrum – und wer Krypto-Assets verwahrt oder faktisch kontrolliert, übernimmt volle aufsichtsrechtliche Verantwortung.

Dirk Spiegel, CEO bei velaw, ordnet die wichtigsten Punkte des Rundschreibens ein und zeigt, was beaufsichtigte Institute jetzt konkret tun sollten.

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Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
  • Kein Sonderregime für Krypto: Das Rundschreiben schafft keine neuen Gesetze – es präzisiert, wie bestehende Anforderungen aus FINMAG, FINIG und GwG auf Krypto-Geschäftsmodelle anzuwenden sind.
  • Die grössten Risiken liegen in der Organisation: Nicht der Code ist das Problem, sondern Governance, Prozesse und Outsourcing-Strukturen. Institute müssen klare Verantwortlichkeiten definieren und nachweisen können.
  • Custody bedeutet Verantwortung: Wer Krypto-Assets verwahrt oder faktisch kontrolliert, trägt die volle aufsichtsrechtliche Verantwortung – unabhängig von der technischen Umsetzung.

Jetzt handeln: Das Rundschreiben ist bereits in Kraft. Die entscheidende Frage: Sind Ihre Compliance-Strukturen und Ihre Rechtsberatung darauf ausgerichtet?

Sind Ihre Kryptoaktivitäten heute wirklich FINMA-tauglich?

velaw unterstützt Finanzinstitute und Krypto-Dienstleister bei der aufsichtsrechtlichen Einordnung und Vorbereitung. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.

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Unsere ausführliche Einordnung zum Rundschreiben 2026/1

Autor

Dirk Spiegel, Velaw Zürich

Dr. iur. Dirk Spiegel, LL.M.

CEO, Gründungspartner

Bio

Dirk ist Gründer der Velaw AG und verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in den Bereichen Asset Management, Investmentfonds und Privatmarktanlagen. Er berät internationale und nationale Vermögensverwalter, Banken, Fonds, institutionelle Investoren und andere Finanzintermediäre in wichtigen rechtlichen, strategischen und transaktionsbezogenen Fragestellungen.

Seine Schwerpunkte sind die Gründung und Strukturierung von Anlageprodukten, die Durchführung von Bewilligungsverfahren sowie die Beratung zu Vertriebs- und Marketingaktivitäten im In- und Ausland.

Er verfügt über umfassende Erfahrung in Corporate Governance, Compliance und Risk Management sowie in der Entwicklung und Umsetzung interner Regelwerke, Anti-Geldwäsche-Konzepten und Kontrollmechanismen. Zuvor war er Group General Counsel und Group Chief Compliance Officer einer globalen, in der Schweiz börsenkotierten Vermögensverwaltungsgesellschaft und sammelte Berufserfahrung in Europa, den USA und Asien.

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